Ändern des Bildschirmschoners verhindern

In bestimmten Konstellationen kann es durchaus sinnvoll sein, das Ändern des Bildschirmschoners verhindern zu wollen. Heruntergeladene Bildschirmschoner oder eine Diashow mit privaten Fotos haben auf Firmencomputern nichts verloren. Vielen Anwendern fehlt entweder das Bewusstsein dafür oder es ist ihnen schlichtweg egal. Diesem Treiben lässt sich jedoch mit einer Gruppenrichtlinie generell ein Riegel vorschieben.



Per GPO: Ändern des Bildschirmschoners verhindern

Die benötigte Gruppenrichtline findest Du unter Benutzerkonfiguration – Richtlinien – Administrative Vorlagen – Systemsteuerung – Anpassung. Die zu aktivierende Einstellung heißt „Ändern des Bildschirmschoners verhindern„. Sobald dieser Eintrag aktiviert und die Gruppenrichtlinie auf dem Client angewendet wurde, ist es dem Anwender nicht mehr möglich, den Bildschirmschoner zu ändern.

Allerdings wird durch diese Einstellung nur das Ändern verhindert. Ein zuvor aktivierter Bildschirmschoner wird dadurch nicht deaktiviert. Wer den Bildschirmschoner gänzlich deaktivieren möchte, findet im gleichen Ordner die Gruppenrichtlinie „Bildschirmschoner aktivieren“. Wenn Du diese Einstellung deaktivierst, wird der Bildschirmschoner bei dem betreffenden Benutzer nicht mehr gestartet.

Ändern des Bildschirmschoners verhindern
Per Gruppenrichtlinie kann es einem oder mehreren Benutzern untersagt werden, den Bildschirmschoner zu verändern.

Versucht der Anwender daraufhin, die Einstellungen für den Bildschirmschoner zu öffnen, erhält er die Meldung, dass diese Systemsteuerungsoption vom Administrator deaktiviert wurde.

Ändern des Bildschirmschoners verhindern - Meldung
Die Möglichkeit den Bildschirmschoner zu verändern wurde vom Administrator deaktiviert.

Mit dieser Einstellung lässt sich unter allen aktuellen Windows Versionen (ab Windows 7) das Ändern des Bildschirmschoners verhindern. Die Gruppenrichtlinie kann entweder lokal (gpedit.msc) erstellt oder über die Gruppenrichtlinienverwaltung in einer Windows Domäne verteilt werden.

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